Anerkennung des VWA-Diploms
Im Schreiben vom 29. April 2002 Nr. 1–0144.3–VWA/27*10 beantwortet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt:
"...dass der VWA-Abschluss kein staatliches Diplom darstellt. Dem liegt die Stellungnahme des sog. Staatsbeauftragten für das Prüfungswesen im Wirtschaftsministerium zu Grunde, der zur Einordnung des Abschlusses „Betriebswirt/in (VWA)“ erneut mit Schreiben vom 8. Mai 2001 festgestellt hat: „Der erfolgreiche Abschluss des sechs-semestrigen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums „Betriebswirt/in (VWA)“ stellt formalrechtlich keinen offiziellen Diplomabschluss i.S. des staatlichen Bildungssystems dar. Die Inhalte dieses rd. 1000 Stunden umfassenden hochschulähnlichen Weiterbildungsstudiums, die Qualität der Wissensvermittlung durch anerkannte Universitäts- und Fachhochschullehrer sowie erfahrene Praktiker und das anspruchsvolle, unter dem Vorsitz eines Staatsbeauftragten durchgeführte differenzierte Prüfungswesen haben aber seit langem dazu geführt,
dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird. Diese Aussage wird einvernehmlich von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft geteilt und durch die regelmäßig durchgeführten Absolventenbefragungen und dem dabei festgestellten Verlauf der beruflichen Entwicklung sowie durch Aussagen von Firmenvertretern nachhaltig bestätigt.“
Quelle: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/0000/13_0754_D.pdf